- Umfang und Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der Bartelt Gesellschaft m.b.H. Durch Auftragserteilung anerkennt der Kunde unwiderruflich diese Bedingungen, deren Abänderung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich ist. Allgemeine Bedingungen unserer Kunden anerkennen wir nicht, auch wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
- Angebote
Unsere Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Bestellungen unserer Kunden, auch auf Grund unserer Anbote, werden für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit der Lieferung bindend.
- Stornierungen
Sollte die Bestellung einvernehmlich storniert werden, ohne dass eine bestimmte Stornogebühr vereinbart worden ist, beträgt die vom Kunden zu entrichtende Stornogebühr 20 % bzw. EURO 35,00 als Grundbetrag zuzüglich Umsatzsteuer. Aus dieser Bestimmung leitet sich kein Recht des Kunden auf einseitige Stornierung einer Bestellung ab. Rücksendung von unbeschädigter, ungebrauchter Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis frei Haus an die BARTELT GmbH erfolgen.
- Liefertermin, Verzug und Nichtlieferung
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine möglichst genau einzuhalten. Lieferverzögerungen berechtigen unsere Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen, doch können unsere Kunden, wenn die Lieferzeit um mehr als vier Wochen überschritten wurde und das ausschließlich auf unser Verschulden zurückzuführen ist, mittels eingeschriebenen Brief den Vertragsrücktritt erklären. Dieser tritt dann in Kraft, wenn die Lieferung innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht nachgeholt werden kann. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
- Lieferung, Haftung
Die Lieferung der Ware erfolgt in handelsüblicher Beschaffenheit. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Eine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke ist ausgeschlossen, ebenso auch für Schäden, die durch das Produkt oder seine Verarbeitung geschehen. Kundenreklamationen sind zweckmäßigerweise in Schriftform vorzubringen.
- Preise, Zahlung
Alle Preise verstehen sich ohne österreichische Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Der Kaufpreis ist binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
- Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in der Höhe des jeweiligen Bankzinssatzes für Überziehungskredit, mindestens jedoch in der Höhe von 12% p.a., sowie Mahnspesen, zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen. Eine Bemängelung der Ware berechtigt nicht zum Einbehalt von Zahlungen. Dem Kunden ist eine Aufrechnung mit anderen Forderungen nicht gestattet.
- Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum.
- Gewährleistung
Es gelten unabhängig davon, ob der Kunde Kaufmann ist oder nicht, die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für beiderseitige Handelsgeschäfte. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Graz. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
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Einhaltung von Gesetzen, Compliance
(1) Der Käufer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartellrechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschriften.
(2) Der Käufer hält die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften und -gesetze der Europäischen Union (EU), der Vereinigten Staaten von Amerika (US/USA) und anderer Rechtsordnungen („Exportkontrollvorschriften“) ein.
(3) Der Käufer wird uns im Voraus informieren und alle Informationen zur Verfügung stellen (inkl. Endverbleib), die zur Einhaltung der Exportkontrollvorschriften durch uns erforderlich sind, insbesondere wenn unsere Produkte, Technologie, Software, Dienstleistungen oder sonstige Warenerzeugnisse bestellt werden für die Verwendung im Zusammenhang mit
(i) einem Land oder Territorium, einer natürlichen oder juristischen Person, das/die Beschränkungen oder Verboten nach den EU, US oder anderen anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften unterliegt/unterliegen (u.a. Kuba, Iran, Libyen, Nordkorea, Sudan, Pakistan, Venezuela), oder
(ii) der Konstruktion, Entwicklung, Produktion oder Nutzung militärischer oder nuklearer Güter, chemischer oder biologischer Waffen, Raketen, Raum- oder Luftfahrzeuganwendungen und Trägersystemen hierfür.
(4) Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch uns steht unter dem Vorbehalt, dass die anwendbaren Exportkontrollvorschriften nicht entgegenstehen. Wir sind in einem solchen Fall daher insbesondere berechtigt, die Vertragserfüllung ohne jede Haftung gegenüber dem Käufer zu verweigern oder zurückzuhalten.
(5) Der Verkauf, die Ausfuhr und die Wiederausfuhr der Vertragsprodukte nach Russland und/oder Belarus sowie der Verkauf, die Ausfuhr und die Wiederausfuhr der Ware zur Verwendung in Russland und/oder Belarus sind untersagt. Jeder Verstoß stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung und einen wichtigen Grund zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung dar. Weitere Rechte bleiben vorbehalten.
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Export, keine Re-exporte nach Russland und Belarus
Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils geltenden europäischen und US-amerikanischen Sanktionslisten zu beachten. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass unsere Waren und Leistungen nicht für verbotene oder genehmigungspflichtige militärische oder rüstungsrelevante Zwecke verwendet oder weitergegeben werden, sofern hierfür keine behördlichen Genehmigungen vorliegen.
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder nach Belarus oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder in Belarus zu verkaufen, zu exportieren oder zu reexportieren.
(2) Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Kunden, Geschäftspartner und sonstige Dritte in der Lieferkette, einschließlich etwaiger Wiederverkäufer, vereitelt wird. Sanktionsrechtliche Hinweis-pflichten und Anforderungen an den Käufer zur Verpflichtung seiner Geschäftspartner bleiben unberührt.
(3) Der Kunde wird ein angemessenes Überwachungssystem (im Einklang mit anerkannten Compliance-Standards, wie z.B. den Leitlinien der EU-Kommission für EU-Unternehmen zur Umsetzung der verstärkten Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität zum Schutz vor Umgehung der Russland-Sanktionen) einrichten und aufrechterhalten, um jegliches Verhalten von Dritten in der Lieferkette, einschließlich etwaiger Wiederverkäufer, zu erkennen, das den Zweck von Absatz (1) vereiteln würde.
(4) Jede vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Absätze (1), (2) oder (3) durch den Kunden stellt eine schwerwiegende Verletzung eines wesentlichen Vertragspflichtbestand-teils dar. In diesem Fall sind wir berechtigt, angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – den Rücktritt vom Vertrag oder die Kündigung des Vertrages.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3) zu informieren, einschließlich aller Verdachtsmomente auf relevante Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln könnten. Der Kunde wird uns innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach den Absätzen (1), (2) und (3) zur Verfügung stellen.
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Informationspflicht bei Lieferung in typische Sanktions-Umgehungsländer
(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern ihm Umstände bekannt werden, die auf eine Umgehung des Verbotes nach Ziffer 16 Absatz (1) hinweisen, insbesondere sofern er beabsichtigt, Waren in eines der von der EU-Kommission gelisteten sog. Umgehungsländer zu liefern oder ihm bekannt wird, dass die Endverwendung der gelieferten Waren in einem dieser Länder erfolgt. Dies umfasst (Stand 1/2026) insbesondere:
• Nachfolgestaaten der Sowjetunion (GUS-Staaten: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Tadschikistan, Usbekistan)
• China
• Türkei
• Vereinigte Arabische Emirate
(2) Die Informationspflicht gilt unabhängig davon, ob die Lieferung unmittelbar oder mittelbar in eines dieser Länder erfolgt oder die Endverwendung dort stattfindet.
(3) Verletzt der Kunde diese Informationspflicht, ist die LLG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.